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Kontaktinformationen
Gemeinde Guggisberg
Dorf 67
3158 Guggisberg
Tel: 031 735 51 29 Fax 31 735 55 17
E-Mail: gemeinde.guggisberg@bluewin.ch
Tourismusbüro
031 735 50 50
E-Mail: info@guggisberg-tourismus.ch
1. Die Turnhallenkommission bewilligt private Gesuche zur Benützung der MZA, wenn
a) der Schulbetrieb dadurch möglichst wenig gestört wird.
b) der Anlass sportlichen, kulturellen oder gemeinnützigen Zwecken dient und geeignete Lokale fehlen.
c) für öffentlich tätige Organisationen geeignete Lokale fehlen.
2. Personen oder Gruppierungen (Vereine), welche die MZA ausserhalb des Belegungsplanes benutzen möchten, müssen mindestens 3 Monate vor dem Anlass ein Gesuch für die Benützung der MZA einreichen.
3. Die Gesuche für die Benützung der Turnhalle sind auf der Gemeindeverwaltung erhältlich oder können hier
online erfasst werden.
4. Die Bewilligung für die ausserordentliche Benützung wird dem Antragsteller schriftlich zugestellt.
Bei einem negativen Entscheid kann der Antragsteller beim Gemeinderat Rekurs einreichen.
5. Gebühren für die Benützung der Räume und Aussenplätze der Turnhalle Riffenmatt (gültig bis auf weiteres)
5.1. Regelmässige Benutzung für den Sportunterricht Gemeindeeigene Vereine / Gruppierungen gratis Vereine mit Sitz ausserhalb der Gemeinde Fr. 30.-- / 2h oder pauschal Fr. 900.-- / Jahr
5.2. Anlässe
6. Inkrafttreten
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 28.09.1998 den Anhang 1 des Reglementes für die Benützung der Mehrzweckanlage Riffenmatt und den dazugehörenden Aussenplätzen genehmigt.
Früher erstellte Reglemente sind somit aufgehoben.
a) der Schulbetrieb dadurch möglichst wenig gestört wird.
b) der Anlass sportlichen, kulturellen oder gemeinnützigen Zwecken dient und geeignete Lokale fehlen.
c) für öffentlich tätige Organisationen geeignete Lokale fehlen.
2. Personen oder Gruppierungen (Vereine), welche die MZA ausserhalb des Belegungsplanes benutzen möchten, müssen mindestens 3 Monate vor dem Anlass ein Gesuch für die Benützung der MZA einreichen.
3. Die Gesuche für die Benützung der Turnhalle sind auf der Gemeindeverwaltung erhältlich oder können hier
online erfasst werden.
4. Die Bewilligung für die ausserordentliche Benützung wird dem Antragsteller schriftlich zugestellt.
Bei einem negativen Entscheid kann der Antragsteller beim Gemeinderat Rekurs einreichen.
5. Gebühren für die Benützung der Räume und Aussenplätze der Turnhalle Riffenmatt (gültig bis auf weiteres)
5.1. Regelmässige Benutzung für den Sportunterricht Gemeindeeigene Vereine / Gruppierungen gratis Vereine mit Sitz ausserhalb der Gemeinde Fr. 30.-- / 2h oder pauschal Fr. 900.-- / Jahr
5.2. Anlässe
6. Inkrafttreten
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 28.09.1998 den Anhang 1 des Reglementes für die Benützung der Mehrzweckanlage Riffenmatt und den dazugehörenden Aussenplätzen genehmigt.
Früher erstellte Reglemente sind somit aufgehoben.
Abwart: Daniel Ulrich, Heid, 3159 Riedstätt 031 735 57 17
1. Tag
jeder weitere Tag
Halle (Einheimische) Fr. 400.00
Fr. 200.00
Halle (Auswärtige) Fr. 800.00
Fr. 400.00
Küche Fr. 150.00
Fr. 150.00
Turnhallenboden mit Hilfe des Abwartes belegen
Fr. 150.00
Fr. 150.00
Bühne (Einheimische) Fr. 75.--
Fr. 75.00
Bühne (Auswärtige) Fr. 150.00
Fr. 150.00
Kletterwand gem. sep. Tarif
Disponibelraum gratis
Bei kommerziellen Anlässen ist die Benützung der Garderoben, WC-Anlagen und Galerie stets inbegriffen. Der Abwart steht während 1 Stunden zur Verfügung des Veranstalters; weitere Arbeitsstunden werden in Rechnung gestellt.
Gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Veranstaltungen (Einheimische) gratis Sportanlässe von Einheimischen gratis
Sportanlässe von Auswärtigen Fr. 120.-- / Tag
Bei Sportanlässen ist der Abwart während einer Stunde anwesend; weitere Arbeitsstunden werden in Rechnung gestellt.